Allgemeines zum gesamten vierstreifigen Ausbau:
In Verbindung mit dem kompletten vierstreifigen Ausbau der B 47 zwischen Worms und Bensheim soll die überregionale Verbindungsfunktion der B 47, als Querspange zwischen den östlich verlaufenden BABs A 5 und A 67 und der westlich verlaufenden A 61, gestärkt werden. Der vierstreifige Ausbau der B 47 zwischen Bensheim und Worms ist im Bedarfsplan des Bundes als Anhang zum Fernstraßenausbaugesetz - FStrAbG - enthalten. Der Abschnitt zwischen Bensheim und Lorsch und die Rheinbrücke sind bereits vierstreifig ausgebaut.
Die drei verbleibenden Strecken OU Rosengarten, OU Bürstadt und der Ausbau zwischen Riedrode und Lorsch sind im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und in den vordringlichen Bedarf eingestuft.