Der Geh- und Radweg wird rheinseitig mit einer Nutzbreite von 2,5 m gebaut. Aufgrund der engen Platzverhältnisse an der B 42, die zwischen Rhein und Bahnlinie liegt, müssen dafür bereichsweise ein Kragarm über den Rhein, sowie bereichsweise Stützwände zur Bahn hin gebaut werden.
Der Verkehrsraum zur B 42 wird mittels einer Schutzplanke abgetrennt, die rheinseitige Absturzsicherung erfolgt durch ein Geländer.
Abschnitt 2b:
Lorch - Assmannshausen, Teilbereich Lorch – Zufahrt Campingplatz Suleika
Baubeginn: | Januar 2020 |
Bauende: | Voraussichtlich Juli 2023 |
Verkehrsführung: | halbseitige Sperrung der B 42 mit Lichtsignalanlage |
Kostenträger: | Bund |
Stand: April 2023, Projekt-HE-ID: 03480
Abschnitt 2c:
Lorch - Assmannshausen, Teilbereich Campingplatz Suleika - Assmannshausen
Baubeginn: |
August 2020 |
Bauende: |
Voraussichtlich Juli 2023 |
Verkehrsführung: |
halbseitige Sperrung der B 42 mit Lichtsignalanlage |
Kostenträger: |
Bund |
Stand: April 2023, Projekt-HE-ID: 03480