Schwertransport mit überbreiten Brückenbauteil aus Beton

Allgemeine Informationen und VEMAGS

Lesedauer:4 Minuten

Aktuelle Situation:

Aktuell haben einige von uns anzuhörende Stellen Bearbeitungsschwierigkeiten, so dass deren verzögerte Stellungnahmen zu deutlich längeren Genehmigungszeiten führen. Die Bearbeitungszeit der Anträge liegt daher bei ca. 12 bis 28 Tagen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeit von der Komplexität und Qualität des jeweiligen Antrages abhängig ist. Demgemäß kann die Bearbeitungszeit variieren.Erfahrungsgemäß gehören Anträge mit einer Tonnage ≥ 131 t, und/oder Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Bundesstraßen mit besonderer Verkehrsbedeutung, zu den komplexeren Anträgen. Aus diesem Grund fällt in diesen Fällen die Bearbeitungszeit naturgemäß etwas länger aus, als die oben angegebene durchschnittliche Bearbeitungszeit. Grundsätzlich werden die Anträge weiterhin chronologisch nach Antragseingang bearbeitet.

Wir sind bemüht, Sie bei der Durchführung Ihres Transportvorhabens durch die schnelle Abgabe einer Stellungnahme zu unterstützen. Um dies gewährleisten zu können, bitten wir sie jedoch weiterhin um die Beachtung folgender Hinweise:

Hinweis:

Allgemeine Informationen:

  • Über 70 Prozent des Frachtverkehrs rollen in Hessen auf der Straße. Darunter jährlich mehr als 70.000 erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer Ladung, zulässige Abmessungen oder das erlaubte Höchstgewicht von 40 Tonnen überschreiten. Diese Transporte beeinträchtigen nicht nur andere Verkehrsteilnehmer/innen – zum Beispiel, weil sie aufgrund ihrer Breite zwei Fahrstreifen beanspruchen –, sie stellen auch Straßen und Bauwerke auf eine enorme Belastungsprobe.
  • Um Schäden an der Infrastruktur zu verhindern, prüft Hessen Mobil als Straßenbaulastträger den beantragten Fahrtweg auf Durchführbarkeit u.a. hinsichtlich Durchfahrtshöhen, Brückenbauwerken und verengten Fahrbahnen durch Baustellen.
  • Zusätzlich werden als Straßenverkehrsbehörde für Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung die entsprechenden Fahrauflagen vergeben. Zudem ist Hessen Mobil die zentrale Anhörungsbehörde für Erlaubnisse gem. § 29 Abs. 3 StVO und für Ausnahmegenehmigungen gem. §§ 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO. Weiterhin ist Hessen Mobil für das Anhörverfahren gemäß § 70 Abs. 2 StVZO hinsichtlich der zulässigen Achslasten zuständig. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von ggf. notwendigen statischen Berechnungen und/oder der Anhörungsdauer anderer hessischer Behörden. Je nach beantragtem Transport und beantragter Fahrtstrecke kann sich die Bearbeitungszeit dadurch erhöhen, aber auch verkürzen. 
  • 99% der Anhörungen werden über Vemags®, das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte, gestellt.
  • VEMAGSÖffnet sich in einem neuen Fenster ist ein bundesweites Online-Portal, mit dem Transporteure und Speditionen die Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwertransporte schnell und papierlos beantragen können. Seit 2007 löst VEMAGS die bis dato gängige, faxbasierte Abwicklung zwischen Antragstellern und beteiligten Behörden ab. Bundesweit wurden bis heute 4,4 Mio. Anträge über VEMAGS gestellt; rund 49.500 Nutzer arbeiten mit dem europaweit größten Online-Genehmigungsverfahren. Das Projekt wurde unter Federführung des Landes Hessen gemeinsam von den Bundesländern und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI; (ehemals Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) entwickelt.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Angelegenheiten rund um das Thema Großraum- und Schwertransporte ausschließlich an die hier angegebenen Kontaktdaten.

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